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Hochlastzeitfenster für das Jahr 2020 veröffentlicht

Stromnetzbetreiber sind gemäß BNetzA-Beschluss BK4-13-739 vom 11.12.2013 dazu verpflichtet, die Hochlastzeitfenster (HLZF) des kommenden Jahres jährlich bis spätestens zum 31. Oktober zu veröffentlichen. Die Creos Deutschland GmbH hat am 22.10.19 die Hochlastzeitfenster für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die Angaben der relevanten Zeiten zur möglichen Inanspruchnahme eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind unter "<link _top internal-link internal link in current>Entgelte 2020" zu finden.