Welcher gesetzliche Rahmen gilt für Gashochdruckleitungen? Ob Erdgas oder Wasserstoff − für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen ist die Creos Deutschland an das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und an die Verordnung von Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) gebunden. Gashochdruckleitungen müssen nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Dafür dient das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Für den Bau und Betrieb der geplanten Wasserstoffleitungen und der dazu notwendigen Anlagen gelten hauptsächlich folgende Arbeitsblätter des DVGW- Regelwerkes: – Gashochdruckleitungen: G 463 (Planung und Errichtung), G 466/1 (Betrieb und Instandhaltung) und G 409 (Umstellung von Gashochdruckleitungen für den Transport von Wasserstoff) – Gasanlagen: G 491 (Gas-Druckregelanlagen − Planung, Errichtung und Betrieb), G 492 (Gas- Messanlagen − Planung, Errichtung und Betrieb), G 497 (Verdichterstationen − Planung, Errichtung und Betrieb) und G 495 (Gasanlagen – Betrieb und Instandhaltung). Gas- und Wasserstoffleitungen Wieviel Erfahrung hat die Creos Deutschland mit dem Bau von Wasserstoffleitungen? Der Bau einer Wasserstoffleitung unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Bau einer Erdgasleitung. Bereits als Saar Ferngas AG und später als Saar Ferngas Transport GmbH verfügt die heutige Creos Deutschland GmbH über eine langjährige Expertise, was den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Gasleitungen angeht. Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab? Von einem Strich auf der Karte bis zur genehmigten Leitungstrasse über Trassenkorridore finden zahlreiche Studien bzw. Gutachten und Gespräche statt. Es werden z. B. die Pflanzen- und Tierwelt, der Boden und die Lage von Gewässern untersucht und begutachtet. Die öffentlichen Stellen wie Behörden, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Ökonomische, ökologische, kulturelle und soziale Aspekte werden hier mitbetrachtet. Auf Basis der Ergebnisse und Abstimmungen wird die Leitungstrasse dementsprechend angepasst und der Untersuchungsumfang gegebenenfalls erweitert. Das Genehmigungsverfahren hängt von der Leitungs- dimension und Leitungslänge ab. Für größere Leitungen ab 30cm Durchmesser werden zuerst das Raumordnungsverfahren und später das Planfeststellungsver-
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