Wasserstoffbroschüre 2024

Grundstücke und Dienstbarkeiten Mein Grundstück ist betroffen – Gibt es Entschädigungen? Eigentümer werden je nach betroffener Fläche sowie Lage und Art des Grundstücks in unterschiedlicher Höhe entschädigt. Es wird eine einmalige Entschädigung gezahlt; diese enthält neben der Entschädigung für den Wertverlust des Grundstücks zusätzlich eine Aufwandsentschädigung. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es zusätzlich eine Entschädigung für entgangene Ernteerträge. Darf die Creos jederzeit auf mein Grundstück? Bereits während der Planung werden mit den Grundstückseigentümern Wegerechte und Dienstbarkeiten geklärt. Dies dient dazu, dass die Creos die Leitung auf dem Grundstück errichten darf, aber auch dazu, dass sie für regelmäßige Kontrollen der Leitung oder bei Störungen jederzeit das Grundstück im Bereich des Schutzstreifens betreten darf. Eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur Sicherung der Leitungsrechte wird für jedes Flurstück im Grundbuch eingetragen. Kann ich mein Grundstück „normal“ weiterbenutzen? Betroffene Flächen (Bereich über der Leitung sowie ein Schutzstreifen) können eingeschränkt weiterverwendet werden zum Beispiel als Acker- und Weideland oder als Verkehrsweg. Im Bereich des Schutzstreifens dürfen keine Gebäude oder bauliche Anlagen errichtet werden. Bäume dürfen nicht gepflanzt werden. Muss ich der Verlegung auf meinem Grundstück zustimmen? Kommt keine Einigung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages und einer eventuell benötigten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Stande, so muss die Creos Deutschland die Grundstücksnutzung für die Trasse anders erwirken. Dazu ist sie nach dem Energiewirtschaftsgesetz, § 45, berechtigt. Dies kann über eine „Teilenteignung“ erfolgen. Diese bezieht sich jedoch lediglich auf die Teile des Grundstücks, in denen die Leitungstrasse liegt. Mehr Infos zum Thema »Dienstbarkeiten und Entschädigungen« finden Sie auf unserer Website

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