Welcher gesetzliche Rahmen gilt für Gashochdruckleitungen?
Ob Erdgas oder Wasserstoff - für die Errichtung und den Betrieb von Gashochdruckleitungen ist die Creos Deutschland an das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und an die Verordnung von Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) gebunden. Gashochdruckleitungen müssen nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Dafür dient das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).
Für den Bau und Betrieb der geplanten Wasserstoffleitung und der dazu notwendigen Anlagen gelten hauptsächlich folgende Arbeitsblätter des DVGW-Regelwerkes:
- Gashochdruckleitungen: G463 (Planung und Errichtung), G466/1 (Betrieb und Instandhaltung) und G409 (Umstellung von Gashochdruckleitungen für den Transport von Wasserstoff)
- Gasanlagen: G 491 (Gas-Druckregelanlagen - Planung, Errichtung und Betrieb), G 492 (Gas-Messanlagen - Planung, Errichtung und Betrieb), G 497 (Verdichterstationen – Planung, Errichtung und Betrieb) und G495 (Gasanlagen – Betrieb und Instandhaltung).
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Von einem Strich auf der Karte bis zur genehmigten Leitungstrasse über Trassenkorridore finden zahlreiche Studien bzw. Gutachten und Gespräche statt. Es werden z.B. die Fauna, Flora, der Boden und Hydrologie untersucht und begutachtet. Die öffentlichen Stellen wie Behörden, Kommunen und weitere Träger öffentlicher Belange werden beteiligt. Ökonomische, ökologische, kulturelle und soziale Aspekte werden hier mitbetrachtet. Dazu gehört zum Beispiel auch eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf Basis der Ergebnisse und Abstimmungen wird die Leitungstrasse dementsprechend angepasst und der Untersuchungsumfang gegebenenfalls erweitert.
Das Genehmigungsverfahren hängt von der Leitungsdimension und Leitungslänge ab. Für größere Leitungen ab 300mm Durchmesser werden zuerst das Raumordnungsverfahren und später das Planfeststellungsverfahren angewendet. Diese Verfahren werden von der zuständigen Planungsbehörde geleitet. Bei kleineren Dimension werden die einzelnen Genehmigungen und Erlaubnisse durch die Creos Deutschland eingeholt.
Wie läuft der Neubau einer Gasleitung technisch ab?
Nachdem alle Genehmigungen eingeholt worden sind, wird die Leitungstrasse für den tatsächlichen Bau vorbereitet. Dieser erste Schritt enthält die Rodungsarbeiten und ggf. ergänzenden Kampfmitteluntersuchungen. Danach fangen die Tiefbauarbeiten mit dem Abschieben des Oberbodens und der Errichtung der Lagerplätze an. Die Rohre werden im Anschluss ausgefahren und als Rohrstrang zusammengeschweißt. Nach erfolgreicher Qualitätskontrolle (es werden zum Beispiel alle Schweißnähte mit zerstörungsfreien Prüfverfahren auf einwandfreie Ausführung geprüft), wird der Leitungsgraben ausgehoben.
Die Rohstränge werden im Graben abgesenkt, verbunden und der Leitungsgraben wieder verfüllt. Die Oberfläche wird abschnittsweise wiederhergestellt. Als entscheidende Abnahmeprüfung erfährt die Leitung eine Wasserdruckprobe zur Festigkeits- und Dichtheitsprüfung. In diesem Verfahren wird die Leitung mit Wasser gefüllt und anschließend weit über den später zulässigen Betriebsdruck belastet. Mit der erfolgreichen Prüfung darf die Leitung in Betrieb gehen. Daraufhin findet die Oberflächenwiederherstellung statt und der Neubau endet, wenn die Oberfläche ordnungsgemäß abgenommen wurde.
Für die Bauausführung der Rohrverlege- und Schweißarbeiten werden nur Firmen mit entsprechender Zulassung gemäß dem DVGW Regelwerk zugelassen. Die Tiefbaufirmen müssen die Anforderungen gem. DVGW-Arbeitsblatt GW 381 erfüllen. Die Rohrbaufirmen müssen über die Qualifikation G1 gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301 verfügen.
Die Rohrbauarbeiten und die Wasserdruckprobe werden von einem externen anerkannten Sachverständigen überwacht und abgenommen. Die Bauarbeiten werden auch von externem Fachpersonal für Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Boden begleitet.
Aus welchem Material bestehen die Leitungen?
Die Leitung wird aus Stahlrohren hergestellt, die aktiv und passiv gegen Korrosion geschützt werden. Dies erfolgt mit einer besonderen Ummantelung und durch einen aktiven kathodischen Korrosionsschutz, bei dem ein Schutzstrom die Leitung vor Korrosion schützt.
Wie tief werden die Leitungen verlegt?
Mindestens 1,20 Meter, bei bewirtschafteten Flächen (Wald und Ackerflächen) in der Regel mindestens 1,50 Meter
Wie verläuft die Leitung ungefähr?
Die Trasse soll überwiegend im Bereich von Äckern, Feldern, Wiesen und Wäldern verlaufen. Für mosaHYc sollen sowohl bereits bestehende Trassen genutzt, als auch neue Trassen errichtet werden.