mosaHYc - ein erster Schritt zum Europäischen Wasserstoffnetz
Als Netzbetreiber sind wir davon überzeugt, dass die Energiespeicherung von grünem Strom in Form von Wasserstoff eine Schlüsselrolle bei der zukünftigen dekarbonisierten Energieversorgung spielen wird. Mit Wasserstoff lässt sich ein Überangebot an Strom bei starkem Sonnenschein und starkem Wind effizient speichern und damit zeitlich entzerren und örtlich bestens mittels einer bereits bestehenden Netzinfrastruktur verteilen. Wasserstoff ist Energieträger und Kraftstoff sowohl für eine CO2-arme Produktion in der Stahl- und Chemischen Industrie, als auch für eine emissionsfreie Mobilität in der Region. Wasserstoff ist Energieträger, der die Sektoren Industrie, Mobilität und auch Wärme bedienen kann. Seine Vorteile können wertschöpfend genutzt werden, wenn die Erzeugung und Nutzung von vorzugsweise grünem Wasserstoff sowie dessen Transport über eine gut funktionierende Infrastruktur Hand in Hand gehen. Dieses Potenzial haben wir erkannt.
Wir setzen uns für ein Wasserstoff-Inselnetz ein, welches das Saarland, die Region Grand Est in Frankreich und Luxemburg mit Wasserstoff versorgen kann: Im Projekt „mosaHYc“ (Moselle-Saar-Hydrogen-Conversion) wollen wir gemeinsam mit dem Netzbetreiber GRTgaz eine bestehende Gasinfrastruktur nutzen, um ein grenzüberschreitendes Hochdrucknetz für die Verteilung von Wasserstoff aufzubauen. Ziel ist es, eine 90 Kilometer lange Infrastruktur zu schaffen, die es Wasserstoffproduzenten und -verbrauchern in der „Großregion“ ermöglicht, Geschäftsmodelle in der Industrie, im Wärmemarkt und im Verkehrssektor zu entwickeln. Mit einem solchen Wasserstoffwirtschaftssystem ließen sich in der Region knapp eine Million Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Ein enormer Beitrag, um den Klimazielen für 2030, 2040 und 2045 näher zu kommen.
Ein Raumordnungsverfahren ist ein Prozess, der sicherstellt, dass große Bauprojekte gut den derzeitigen und zukünftigen Gegebenheiten angepasst werden. Hier werden die geografischen Räume eines Gebietes auf verschiedene Aspekte untersucht. Im Raumordnungsverfahren für mosaHYc wurden fünf Trassenkorridore auf mögliche Auswirkungen insbesondere auf Mensch, Fauna und Flora, Denkmalschutz und archäologische Güter, die zukünftige Siedlungsplanung und auch bereits auf die grundsätzliche technische Machbarkeit der Leitungserrichtung untersucht. In diesem Verfahren werden verschiedene Behörden, Umweltverbände und sogenannte. Träger öffentlicher Belange -beteiligt und angehört.
Im Januar 2024 wurde mit dem Raumordnungsbescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport der Trassenkorridor für das weitere Vorgehen festgelegt.
Ein Trassenkorridor ist ein Gebietsstreifen in dem die künftige Wasserstoffleitung verlegt werden soll. Der Trassenkorridor ist rund 300 Meter breit, die finale Trasse wird aber deutlich schmaler sein. Mehrere dieser Korridore wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens auf ihre Eignung für die Errichtung der Wasserstoffleitung untersucht. Der genaue Trassenverlauf ist Gegenstand des anschließenden Planfeststellungsverfahren.
Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das kann zum Beispiel Straßen, Eisenbahnen, Strom- oder Erdgasleitungen betreffen, aber auch Wasserstoffleitungen.
Durch eine intensive Detailplanung wird im Planfeststellungsverfahren, die konkrete Trasse und der konkrete Trassenverlauf für eine Leitung im vorher festgelegten Trassenkorridor geplant.
Das Planfeststellungsverfahren folgt auf das abgeschlossene Raumordnungsverfahren. Viele Behörden und Organisationen sind in das Planfeststellungsverfahren eingebunden. Auch persönlich Betroffene können im Rahmen des Verfahrens ihr Argumente einbringen. Das Planfeststellungsverfahren stellt sicher, dass sowohl private als auch öffentliche Belange, wie zum Beispiel. Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt genau geprüft werden. So soll ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden.
Alle notwendigen Genehmigungen und Entscheidungen werden in diesem Verfahren gebündelt, sodass keine weiteren Einzelgenehmigungen nötig sind.
Für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren ist im Saarland das Oberbergamt als Verfahrensführer zuständig.
Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss stellt das Oberbergamt als zuständige Behörde, dann den konkreten Leitungsverlauf fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird anschließend nach den gesetzlichen Bestimmungen allen Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, zugestellt und öffentlich ausgelegt.
Bereits vor Baubeginn bei der Planung ist die Sicherheit der Leitung ein wesentlicher Kernpunkt. Die technische Machbarkeit im Gelände muss gegeben sein. Der sichere Betrieb hat allerhöchste Priorität und erlaubt keine Kompromisse. Deshalb wird alles unternommen, um die Leitung vor Gefahren zu schützen.
Alle Wasserstoffleitungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere nach Maßgabe der hohen Standards des technischen Regelwerkes des Deutscher Verband des Gas- und Wasserfachs (DVGW) geplant, errichtet und betrieben. Im gesamten Prozess von der Planung über die Materialauswahl, der Bauausführung, der Oberflächenwiederherstellung, dem Betrieb und der regelmäßigen Kontrolle werden die Regelwerke des DVGW eingehalten. Gegenstand dieser Regelwerke sind zum Beispiel die notwendige Materialbeschaffenheit für Wasserstoffleitungen Dies zeigt sich insbesondere bei der Dimensionierung der Rohrwand, bei der die spezifischen Eigenschaften von Wasserstoff entsprechend berücksichtigt werden.
Außerdem werden Leitungen regelmäßig begangen und beflogen. Zum Schutz der Leitung dienen außerdem der sogenannte Schutz- und Baumfreistreifen. Im Baumfreistreifen darf kein Baumbewuchs erfolgen, da Wurzelwerk die Leitung beschädigen könnte. Auch darf der Schutzstreifen nur bedingt bebaut werden, damit die Leitung jederzeit zugänglich ist, um beispielsweise Überprüfungen durchzuführen.
Gefahren für Leitungen kommen von außen, zum Beispiel durch Tiefbauarbeiten. Deshalb sind Leitungen mit Schilderpfählen markiert und Tiefbau-Unternehmen müssen sich einweisen lassen, wenn sie im Bereich von Leitungen Arbeiten durchführen.
Mehrere Industriebetriebe in Deutschland haben bereits jahrelange Erfahrung im Betreiben von Wasserstoffleitungen. Auch die Creos hat seit 95 Jahren umfangreiche Erfahrung im Betrieb von Gashochdruckleitungen und ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst: Schon in den dreißiger Jahren transportierte die Creos im Saarland und in Rheinland-Pfalz als damalige SaarFerngas Kokereigas, das zwischen 50 und 60 Prozent Wasserstoff enthielt. Ständige Innovationen, die Einhaltung aktueller Regeln bei Technik und Sicherheit und die kontinuierliche Fortbildung sind selbstverständlicher Bestandteil bei Arbeiten an Gashochdruckleitungen.
Dem Umweltschutz wird bei allen Phasen der Errichtung höchste Bedeutung zugemessen. So werden zum Beispiel sensible Schutzgebiete, wie Fauna-Flora-Habitate, Natura 2000 Gebiete oder Wasserschutzgebiete möglichst gemieden. Schon bei der Planung der Baumaßnahmen wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der bei den Arbeiten Berücksichtigung findet.
Um die Eingriffe in Flora und Fauna zu minimieren, werden Rodungsarbeiten grundsätzlich nur außerhalb der Wachstums- oder Brutzeiten durchgeführt. Sie erfolgen entsprechend zwischen Oktober und Ende Februar. Bei Bedarf erfolgt eine Umsiedlung besonders schützenswerter Tierarten wie beispielsweise Ameisen oder Eidechsen. Alle Maßnahmen erfolgen nur nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Außerdem wird der wertvolle Mutterboden gesichert, gelagert und nach Abschluss der Maßnahmen wieder aufgetragen.
Beim Neubau von Leitungen können gerodete Bäume durch Ausgleichspflanzungen ersetzt werden. Die Ausgleichspflanzungen erfolgen nach Vorgabe der zuständigen Behörde. Nicht immer kann die Wiederaufforstung an Ort und Stelle erfolgen. Bei der Wiederbegrünung von Wiesen und Waldrandstreifen verwendet die Creos in der Regel zertifiziertes, regionales Saatgut.
Der wichtigste Schutz für die Bürger/innen liegt darin, die Leitung selbst zu schützen. Wo gewohnt wird, ist Bewegung: mehr Verkehr, mehr Baustellen, mehr unvorhersehbare Gefahren für die Leitung. Dies ist der Grund, warum eine Leitungstrasse möglichst nicht in bewohntem Gebiet verläuft, sondern außerhalb der sogenannten Bebauung.
Darüber hinaus werden beim Leitungsbau die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur berücksichtigt. Eine unterirdisch verlegte Wasserstoffleitung, die in ein bis zwei Meter Tiefe liegt, ist in sich sicher und hat für Menschen keinerlei Auswirkungen: Sie macht keinen Lärm, sie ist nicht sichtbar, es gibt keine elektromagnetischen Felder, Strahlungs- oder Gas-Emissionen.
Nach dem aktuellen DVGW-Regelwerk sowie nach der aktuellen Rechtsprechung gibt es keine Vorgaben, wie nah oder wie weit entfernt eine Leitung von bewohntem Gebiet sein muss. Das Sicherheitskonzept des DVGW-Regelwerks setzt an der Gasleitung selbst an, indem es Regeln vorsieht, die eine hohe technische Sicherheitsausstattung der Leitung selbst gewährleisten und die Leitung vor Einwirkungen Dritter wirksam schützen. Das DVGW-Regelwerk gewährleistet insofern die technische Sicherheit der Leitung, eine zusätzliche Festsetzung von Mindestabständen ist daher nicht erforderlich.
Für eine Wasserstoff-Explosion müssten mehrere Dinge zusammenkommen: In unmittelbarer Nähe von ausströmendem Wasserstoff muss eine Zündquelle vorhanden sein. Nur dann kann Wasserstoff überhaupt entzündet werden. Dass es dabei zu einer Explosion kommt, ist extrem unwahrscheinlich und nur möglich, wenn Wasserstoff mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Auch dies ist extrem unwahrscheinlich, da Wasserstoff aufgrund seiner Leichtigkeit sofort in die Atmosphäre verdünnt wird. Sollte Wasserstoff tatsächlich brennen, so ist die Wärmestrahlung um ein Vielfaches niedriger, als dies beispielsweise bei Erdgas der Fall ist. Über ein mögliches Schadensausmaß kann keine allgemein gültige Aussage getroffen werden.
Die Trasse, die derzeit geplant wird, wird mit Abstand entlang der Ortslage verlaufen und nicht durch Wohngebiete führen. Verkehrstechnische Störungen während der Bauphase können auftreten. Nach dem Leitungsbau ist ein sogenannter Schutzstreifen mit einer Breite von zehn Metern zu beachten, in dem Nutzungsbeschränkungen bestehen. Dies dient ebenfalls der Sicherheit und dem direkten Schutz der Leitung. Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen bleibt weiterhin möglich.
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke für die Trassenführung genutzt werden, erhalten eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung, die auch Flur- und Aufwuchsschäden umfasst, berechnet sich danach, in welchem Umfang das Grundstück beansprucht wird (zum Beispiel die Größe des Schutzstreifens) und welchen Wert das betroffene Grundstück mit einer Dienstbarkeit im Gegensatz zu demselben Grundstück ohne Dienstbarkeit hat. Für die Berechnung dieser Wertminderung werden die Bodenwerte aus den Bodenrichtwertkarten des Saarlandes bzw. den Entschädigungsrichtlinien der Landwirtschaftskammer zugrunde gelegt.
Details dazu sind auf der Creos-Webseite unter den häufig gestellten Fragen zu Dienstbarkeiten und Entschädigungen zu finden.
Im Raumordnungsverfahren wurde mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport der Trassenkorridor über den Oberlimberg als die raumverträglichste Variante identifiziert. Raumverträglich heißt, dass viele verschiedene Aspekte berücksichtigt und einer Gesamtabwägung unterzogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Fauna und Flora, Boden, Wasser, Biotope, Forst- und Landwirtschaft, Verkehr, Denkmalschutz, kulturelle Güter (z.B. archäologische Verdachtsflächen) und die zukünftige Siedlungsentwicklung. Auch die technische Machbarkeit zum Bau einer Leitung werden beim Raumordnungsverfahren bereits berücksichtigt. Denn der Schutz der Leitung und Sicherheit beim Bau und beim Betrieb einer Leitung lassen keine Kompromisse zu.
Beim Bau der Leitungen will die Creos Deutschland vorhandene Infrastrukturen bestmöglich nutzen. mosaHYc baut auf bestehenden Gasleitungen in Frankreich (südlich Richtung Carling, nördlich Richtung Perl) und in Deutschland (Völklingen/Fenne) auf. Die neue Leitungsverbindung von Bouzonville über Leidingen nach Dillingen mit einem Innendurchmesser von zirka 60 Zentimetern nutzt diese bestehenden Infrastrukturen, insbesondere in Frankreich. Zu Beginn des Wasserstoffhochlaufes spielt die schnelle Verfügbarkeit ausreichender Mengen an Wasserstoff und Infrastruktur eine entscheidende Rolle. Die geplante Infrastruktur ermöglicht den Transport von Wasserstoff, der in Carling, Fenne und perspektivisch in Perl mittels Elektrolyse erzeugt wird. Denn an bestehenden Kraftwerksstandorten in Carling und Fenne sollen Elektrolyseure entstehen, die diese Industrieflächen mit ihrer hervorragenden Stromnetzanbindung einer neuen, klimafreundlichen Nutzung zuführen sollen. Gleichzeitig ist die Leitung so konzipiert, dass sie Mitte der 2030er Jahre mehr Wasserstoffmengen über Importrouten aus Frankreich in das Saarland transportieren kann, um die industrielle Produktion, den Wärmesektor und auch den Mobilitätssektor zunehmend von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen. Diesen Gesamtansatz sieht die Creos als besonders nachhaltig an, denn bestehende Systeme beidseits der Grenze werden hier hervorragend weitergenutzt.
Auf lange Sicht ist die Errichtung weiterer Wasserstoffleitungen vorgesehen, um das Saarland an Wasserstoffimportrouten anzubinden. Teile dieser Leitungen sind Bestandteil des sogenannten Wasserstoff-Kernnetzes. Dies kann jedoch erst nach der Umstellung von Fernleitungen in den dreißiger Jahren erfolgen. Dann soll eine Leitung der Creos zusätzlichen Wasserstoff aus dem Bliesgau über Saarbrücken nach Dillingen an die Saar bringen, um die steigenden Bedarfe zu decken.
Aus geologischer Sicht ist der Oberlimberg kein besonderer Hang. In dem Bereich, in dem die Leitung verlegt werden soll, handelt es sich ausschließlich um Erosionserscheinungen, die als flächiges Phänomen nur oberflächennah auftreten oder in Form von Erosionsrinnen, die Lockergesteinsschichten betreffen. Diesen Phänomenen wird durch geeignete Sicherungsmaßnahmen Rechnung getragen. Dadurch werden solche Erosionen im Leitungsbereich zukünftig unterbunden. Die auftretenden Abtragungen stellen für eine Wasserstoffleitung keine Gefahr dar.
Erosionsprozesse sind von echten Hangrutschen zu unterscheiden. In der öffentlichen Wahrnehmung werden die beiden Begriffe oftmals bedeutungsgleich verwendet. Hangrutsche aufgrund von geologischen Prozessen, die auch die tieferen Schichten erreichen, sind in dem betreffenden Hangabschnitt nicht festgestellt worden. Leitungen werden nicht in Bereichen gebaut, bei denen die Gefahr eines Hangrutsches besteht. Dies ist auch am Oberlimberg so. In dem Bereich parallel zur L170 wird die Leitung sicher am Fuße des Hangs verlegt.
Die Bauarbeiten sollen Anfang 2026 beginnen und bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Während der Bauphase kann es zu verkehrstechnischen Störungen und Beeinträchtigungen auf Wegeabschnitten kommen. Auch vermehrter Lärm oder eine stärkere Verschmutzung von Straßen kann nicht ausgeschlossen werden.
Aktuelles zu mosaHYc
Juli 2024: Übergabe des Förderbescheids: Creos erhält Förderung in Höhe von 44 Millionen Euro
Die Creos Deutschland hat den Förderbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten. Darin wird ihr eine Förderung von 44 Millionen Euro zugesprochen. Rund 31 Millionen davon fließen aus Mitteln des Bundes, den übrigen Anteil übernimmt das Saarland.
„Wir freuen uns sehr, nach der Notifizierung durch die Europäische Kommission nun auch den Förderbescheid in Händen zu halten. Damit können wir nun zügig mit dem Projekt eines grenzüberschreitenden Wasserstoffnetzes im deutsch-französischen Raum fortfahren. Die Umsetzung dieses Leitungsprojektes ist ein wesentlicher Schritt weg von der Großproduktion mit fossilen Energien hin zur „grünen Produktion“ mit klimaneutralem Wasserstoff. mosaHYc eröffnet auch neue Möglichkeiten für Anwendungen im Rahmen der Mobilität und der anstehenden Energiewende im Bereich der Wärmeversorgung“, erklärt Frank Gawantka, Geschäftsführer der Creos Deutschland. Dies sei ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Mehr...
Die gesamte Chronologie des Projekts finden Sie hier.
Der Leitungsverlauf von mosaHYc im Saarland
Der Neubau einer Leitung zwischen Leidingen und Dillingen, sowie die Reaktivierung einer Leitung zwischen Völklingen-Fürstenhausen und Carling stehen im Mittelpunkt des Leitungsbaus auf Saarländischer Seite. Derzeit liegt der Fokus auf dem Neubau der Leitung Leidingen - Dillingen.
Zeitplan für den Neubau der Leitung Leidingen - Dillingen
Trassenkorridor im Raum Leidingen - Dillingen
Quelle:Creos Deutschland GmbH
Möglicher Leitungsverlauf im Bereich Völklingen Fürstenhausen - Carling
Bitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies, um sich dieses Video anzuschauen.