Zuordenbarkeit zu Marktgebieten (§ 40, Abs. 1, Nr. 10 GasNZV)
Folgende Tabelle zeigt die Zuordenbarkeit aller Ein- und Ausspeisepunkte, bzw. -zonen zu einem oder mehreren Marktgebieten.

Folgende Tabelle zeigt die Zuordenbarkeit aller Ein- und Ausspeisepunkte, bzw. -zonen zu einem oder mehreren Marktgebieten.