Vorläufige Entgelte 2025
Die vorläufigen Entgelte für die Netznutzung des Stromverteilnetzes der Creos Deutschland GmbH, gültig ab dem 01.01.2025, finden Sie hier:
Netzentgelte Strom:
Auf Basis der von der zuständigen Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenze und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen werden die vorläufigen Netzentgelte für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Creos Deutschland GmbH für das Kalenderjahr 2025 ermittelt. Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettoentgelte. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstigen Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet.
Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung, Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie Umsatzsteuer sind nicht in den vorläufigen Netzentgelten enthalten. Die für das Jahr 2025 zu erwartenden, gesetzlichen Umlagen werden zur gegebenen Zeit von den Übertragungsnetzbetreibern auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.
Individuelle Netzentgelte
Letztverbraucher, deren Jahreshöchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast ihrer jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht, können nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Die Hochlastzeitfenster der Creos Deutschland GmbH wurden gemäß den von der Bundesnetzagentur festgelegten Regelungen ermittelt.