Transparenter Zugang zum Stromnetz
Die Creos Deutschland GmbH sorgt für einen diskriminierungsfreien, transparenten und effizienten Zugang zum Stromnetz. Grundlage unserer Entscheidungen sind die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 17 EnWG) und die anerkannten technischen Regeln.
Hier erfahren Sie, wie Netzanschlusskapazitäten vergeben werden, welche Kriterien gelten und welche Schritte zu einem erfolgreichen Netzanschluss führen.
So vergeben wir Netzanschlusskapazitäten
Netzanschlusskapazität ist begrenzt – daher gelten bei Creos klare, sachliche und diskriminierungsfreie Kriterien:
- Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Netzanschlussanfrage
- Planungsreife und Umsetzungswahrscheinlichkeit des Projekts
- Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Technische Einbindungsmöglichkeit ins bestehende Netz
Alle Anfragen werden nach einem einheitlichen Prüfverfahren bewertet. Damit stellen wir sicher, dass die Zuteilung diskriminierungsfrei, transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Hinweis auf Netzplanung und Kapazitätsvorbehalte: Creos ist verpflichtet, das Stromnetz bedarfsgerecht auszubauen (§11 EnWG). Im Rahmen der Netzentwicklungsplanung können bestimmte Anschlussprojekte - etwa zur Versorgung nachgelagerter Netze oder im Rahmen öffentlich-rechtlicher Ausbauverpflichtungen - vorrangig berücksichtigt werden. Auch solche Konstellationen werden auf der Grundlage objektiver, dokumentierter Kriterien behandelt
Bevor ein Netzanschluss erfolgen kann, prüfen wir die Auswirkungen Ihres Projekts auf das Stromnetz. Dazu gehören:
- stationäre Berechnungen und technische Eignung
- Kurzschluss- und Stabilitätsanalysen
- Prognosen zur zukünftigen Einspeise- und Lastentwicklung
- Bewertung möglicher Netzrückwirkungen
Insbesondere wird geprüft, ob gegenwärtig freie Netzanschlusskapazitäten und/oder Netzanschlusspunkte am gewünschten Ort, das heißt im entsprechenden Netzbereich, zur Verfügung stehen.
Nur bei positiver Netzverträglichkeitsprüfung können die weiteren Schritte folgen. Sollte ein Anschluss nicht unmittelbar technisch möglich sein, wird dargestellt, welche Netzanschlusskapazität gegebenenfalls nach einem geplanten Netzausbau zur Verfügung steht und wann dieser nach den aktuellen Erkenntnissen oder Planungen abgeschlossen ist.
Auf dieser Basis werden Konzept, Verträge und die spätere Inbetriebnahme vorbereitet.
Reservierung:
Eine positive Prüfung ermöglicht eine vorläufige Reservierung der Anschlusskapazität für bis zu 6 Monate (vorbehaltlich technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen). Diese kann in berechtigten Fällen auf Antrag des Anschlusspetenten verlängert werden.
Von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme

Unterlagen für Ihre Anfrage:
Damit wir Ihre Anfrage zügig prüfen können, reichen Sie bitte alle erforderlichen Dokumente vollständig und gebündelt ein.
Je nach Spannungsebene gelten unterschiedliche technische Anforderungen und Unterlagen.
Niederspannung:
- Kundenportal für Netzanschlüsse in Niederspannung
- Zu den Formularen: Netzanschlüsse in Niederspannung
Mittelspannung:
Für den Erstantrag benötigen wir folgende Formulare und Dokumente nach VDE-AR-N 4110 vollständig und unterzeichnet, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann.
- TAR Mittelspannung - Anhang E.1 – Antragstellung für Netzanschlüsse
- TAR Mittelspannung - Anhang E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (nur bei Bezugsanlagen und Batteriespeichern notwendig)
- TAR Mittelspannung - Anhang E.8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Mittelspannung
- Zu den Formularen: Antrag für Netzanschlüsse in Mittelspannung
Hochspannung:
Für den Erstantrag benötigen wir folgende Formulare und Dokumente nach VDE-AR-N 4120 vollständig und unterzeichnet, damit die Anfrage als vollständig angesehen werden kann:
- TAR Hochspannung - Anhang E.1 – Antragstellung für Netzanschlüsse
- TAR Hochspannung - Anhang E.2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (nur bei Bezugsanlagen und Batteriespeichern notwendig)
- TAR Hochspannung - Anhang E.6 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung
- Zu den Formularen: Antrag für Netzanschlüsse in Hochspannung
Standortbezogene Unterlagen:
- Topografische Karte möglicher Standort
- Lageplan des Letztverbrauchers
- Nachweis über ausreichende Grundstückssicherung (insbesondere falls dieser nicht identisch mit dem Anfragenden ist)
- Ein aktueller Grundbuchauszug, aus dem die Grundstückseigentümerschaft und das Fehlen von entgegenstehenden Belastungen hervorgehen.
- Eines der folgenden Vertragsdokumente für das vorgesehene Grundstück:
- Kaufvertrag
- Pachtvertrag
- Vorvertrag
- Ein Schreiben des jeweiligen Grundstückseigentümers, welches bestätigt,
- dass exklusiv mit Ihnen verhandelt wird.
- dass keine schuldrechtlichen Verträge bestehen, die der Nutzung des Grundstücks für Ihren Zweck entgegenstehen, insbesondere keine langfristigen Pachtverträge ohne Kündigungsmöglichkeit
Nach Erhalt eines Antrages auf Netzanschluss setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Die Einzelheiten des Netzanschlusses werden im Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertag (jeweils zu finden unter Musterverträge) und in unseren Technischen Anschlussbedingungen geregelt.
Die Auflistung der Technischen Anschlussbedingungen führt Sie zu den einzelnen technischen Regelwerken und den zugehörigen Formularen, die wir gegebenenfalls neben dem Antrag auf Netzanschluss von Ihnen anfordern werden.
Ferner gelten, je nach Netzanschluss die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerksnetzanschlussverordnung - KraftNAV).
Weitere Unterlagen, insbesondere vertraglicher Natur, finden Sie unter Musterverträge.
Sollten Sie noch Fragen zu den Formularen oder zum Netzanschluss haben, können Sie sich gerne an die nebenstehenden Ansprechpartner wenden.
Netzanschluss von Batteriespeichern
Bitte füllen Sie neben den allgemeingültigen Unterlagen auch diesen speziellen Fragebogen aus:
Antragstellung für Batteriestromspeicher
Um Projekte diskriminierungsfrei und realistisch zu bewerten, unterscheiden wir drei Betriebsmodelle:
- Netzwirksam: uneingeschränkte Nutzung der Anschlussleistung sowohl bei Ein- als auch bei Ausspeisung
- Netzneutral: Betrieb nur in definierten Zeitfenstern, keine zusätzliche Netzbelastung
- Netzdienlich: Speicher entlastet das Netz durch abgestimmte Fahrweise, nur möglich nach Ausschreibung durch den Netzbetreiber
Abschließender Hinweis:
Die vorstehenden Hinweise dienen der Transparenz und Orientierung. Aus ihnen ergibt sich kein Anspruch auf einen bestimmten Netzanschlusszeitpunkt oder auf eine bestimmte Anschlusskapazität. Eine verbindliche Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer individuellen Anfrage mit vollständigen Planungsunterlagen.