Messstellenbetreiber
- Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers über dem Umfang der Verpflichtungen aus § 29 MsbG
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von mod. Messeinrichtungen und intellig. Messsystemen - Gültig bis: 31.12.2025
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von mod. Messeinrichtungen und intellig. Messsystemen - Gültig ab: 01.01.2026