Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das kann zum Beispiel Straßen, Eisenbahnen, Strom- oder Erdgasleitungen betreffen, aber auch Wasserstoffleitungen.
Durch eine intensive Detailplanung wird im Planfeststellungsverfahren, die konkrete Trasse und der konkrete Trassenverlauf für eine Leitung im vorher festgelegten Trassenkorridor geplant.
Das Planfeststellungsverfahren folgt auf das abgeschlossene Raumordnungsverfahren. Viele Behörden und Organisationen sind in das Planfeststellungsverfahren eingebunden. Auch persönlich Betroffene können im Rahmen des Verfahrens ihre Argumente einbringen. Das Planfeststellungsverfahren stellt sicher, dass sowohl private als auch öffentliche Belange, wie zum Beispiel Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt genau geprüft werden. So soll ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden.
Alle notwendigen Genehmigungen und Entscheidungen werden in diesem Verfahren gebündelt, sodass keine weiteren Einzelgenehmigungen nötig sind.
Für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren ist im Saarland das Oberbergamt als Verfahrensführer zuständig.
Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss stellt das Oberbergamt als zuständige Behörde, dann den konkreten Leitungsverlauf fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird anschließend nach den gesetzlichen Bestimmungen allen Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, zugestellt und öffentlich ausgelegt.

