Das Projekt mosaHYc

Wir setzen uns für ein Wasserstoff-Inselnetz ein, welches das Saarland, die Region Grand Est in Frankreich und Luxemburg mit Wasserstoff versorgen kann: Im Projekt „mosaHYc“ (Moselle-Saar-Hydrogen-Conversion) wollen wir gemeinsam mit dem französischen Netzbetreiber naTran eine bestehende Gasinfrastruktur nutzen, um ein grenzüberschreitendes Hochdrucknetz für die Verteilung von Wasserstoff aufzubauen. Wesentlicher Ankerkunde ist zu Beginn die Dillinger Hütte, die ihre Stahlproduktion Schritt für Schritt auf Wasserstoff umstellen wird. Wesentlicher Leitungsbau ist eine Leitung von Leidingen nach Dillingen.

Für die Umsetzung des Projektes wurde im Dezember 2021 die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH als 100-prozentige Tochter der Creos Deutschland GmbH gegründet. Im Juli 2024 hat die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH für das Projekt mosaHYc den Förderbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten. Darin wird ihr eine Förderung von 44 Millionen Euro zugesprochen. Rund 31 Millionen davon fließen aus Mitteln des Bundes, den übrigen Anteil übernimmt das Saarland.

Weitere Informationen.

Fragen und Antworten zu mosaHYc

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das kann zum Beispiel Straßen, Eisenbahnen, Strom- oder Erdgasleitungen betreffen, aber auch Wasserstoffleitungen.

Durch eine intensive Detailplanung wird im Planfeststellungsverfahren, die konkrete Trasse und der konkrete Trassenverlauf für eine Leitung im vorher festgelegten Trassenkorridor geplant.

Das Planfeststellungsverfahren folgt auf das abgeschlossene Raumordnungsverfahren. Viele Behörden und Organisationen sind in das Planfeststellungsverfahren eingebunden. Auch persönlich Betroffene können im Rahmen des Verfahrens ihre Argumente einbringen. Das Planfeststellungsverfahren stellt sicher, dass sowohl private als auch öffentliche Belange, wie zum Beispiel Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt genau geprüft werden. So soll ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden werden.

Alle notwendigen Genehmigungen und Entscheidungen werden in diesem Verfahren gebündelt, sodass keine weiteren Einzelgenehmigungen nötig sind.

Für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren ist im Saarland das Oberbergamt als Verfahrensführer zuständig.

Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss stellt das Oberbergamt als zuständige Behörde, dann den konkreten Leitungsverlauf fest. Der Planfeststellungsbeschluss wird anschließend nach den gesetzlichen Bestimmungen allen Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben, zugestellt und öffentlich ausgelegt.

Das Planfeststellungsverfahren, dessen Verfahrensführer das Oberbergamt ist, ist in vollem Gange. Anfang Februar fand der Erörterungstermin statt. Darin tauschten sich, unter Moderation des Verfahrensführers, alle Beteiligten, die Einwendungen zur geplanten Trasse eingebracht haben, mit dem Antragsteller, der Creos Deutschland, aus. Gerechtfertigte Belange werden bei der Trassenplanung berücksichtigt. Den Bescheid zur Planfeststellung erwartet die Creos im Sommer 2026. Der Bescheid legt die konkrete Trasse fest und stellt die Genehmigung für den Bau dieser konkreten Trasse dar.

Aufgrund des hohen Zeitdrucks, hat die Creos Deutschland unabhängig vom laufenden Planfeststellungsverfahren einen eigenen Antrag zum sogenannten vorzeitigen Baubeginn beim Oberbergamt gestellt. Dieser Schritt hängt insbesondere mit den notwendigen Rodungen zusammen, die aufgrund verschiedener Naturschutzgesetze nur im Winterhalbjahr erfolgen dürfen. Ohne diesen Antrag dürfte erst im Oktober 2026 gerodet werden. Der Projektverlauf würde um acht Monate verzögert werden. Der bereits genehmigte Antrag ermöglicht die notwendigen Rodungen im Februar 2026, auch wenn das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Rodungen laufen bereits.

Es ist für die Creos selbstverständlich, dass diese aktuellen Schritte auch mit den entsprechenden Behörden und Grundstückseigentümern im Vorfeld besprochen, geklärt und gestattet wurden.

Die Rodungsarbeiten entlang der L170 erfolgen auf Veranlassung des Landesamtes für Straßenbau. Diese Arbeiten stehen nicht in Zusammenhang mit dem Leitungsbau der Creos Deutschland, sondern sind vorbereitende Maßnahmen zur Hangsicherung. Weitere Informationen gibt das LfS.

Über die derzeitige Sperrung sowie überaktuelle Arbeiten an der L170 und am Hang in unmittelbarer Nähe des L170 gibt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) auf seiner Homepage ausführliche Informationen. Die derzeitige Sperrung und die derzeitigen Rodungsarbeiten entlang der L170 stehen nicht im Zusammenhang mit den aktuellen, vorbereitenden Arbeiten für die Wasserstoffleitung. Die Creos Deutschland wird die Arbeiten für die Wasserstoffleitung am Fuße der L170 sehr eng mit dem LfS abstimmen. Die Creos Deutschland ist sehr bestrebt, Baumaßnahmen zeitgleich mit den Maßnahmen des LfS umzusetzen, damit sich die Sperrung der L170 nicht weiter verzögert. 


 

Bereits vor Baubeginn bei der Planung ist die Sicherheit der Leitung ein wesentlicher Kernpunkt. Die technische Machbarkeit im Gelände muss gegeben sein. Der sichere Betrieb hat allerhöchste Priorität und erlaubt keine Kompromisse. Deshalb wird alles unternommen, um die Leitung vor Gefahren zu schützen.

Alle Wasserstoffleitungen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere nach Maßgabe der hohen Standards des technischen Regelwerkes des Deutschen Verbands des Gas- und Wasserfachs (DVGW) geplant, errichtet und betrieben. Im gesamten Prozess von der Planung über die Materialauswahl, der Bauausführung, der Oberflächenwiederherstellung, dem Betrieb und der regelmäßigen Kontrolle werden die Regelwerke des DVGW eingehalten. Gegenstand dieser Regelwerke sind zum Beispiel die notwendige Materialbeschaffenheit für Wasserstoffleitungen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Dimensionierung der Rohrwand, bei der die spezifischen Eigenschaften von Wasserstoff entsprechend berücksichtigt werden.  

Außerdem werden Leitungen regelmäßig begangen und beflogen. Zum Schutz der Leitung dienen außerdem der sogenannte Schutz- und Baumfreistreifen. Im Baumfreistreifen darf kein Baumbewuchs erfolgen, da Wurzelwerk die Leitung beschädigen könnte. Auch darf der Schutzstreifen nicht überbaut werden, damit die Leitung jederzeit zugänglich ist, um beispielsweise Überprüfungen durchzuführen.

Gefahren für Leitungen kommen von außen, zum Beispiel durch Tiefbauarbeiten. Deshalb sind Leitungen mit Schilderpfählen markiert und Tiefbau-Unternehmen müssen sich einweisen lassen, wenn sie im Bereich von Leitungen Arbeiten durchführen.

Mehrere Industriebetriebe in Deutschland haben bereits jahrelange Erfahrung im Betreiben von Wasserstoffleitungen. Auch die Creos hat seit 95 Jahren umfangreiche Erfahrung im Betrieb von Gashochdruckleitungen und ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst: Schon in den dreißiger Jahren transportierte die Creos im Saarland und in Rheinland-Pfalz als damalige SaarFerngas Kokereigas, das zwischen 50 und 60 Prozent Wasserstoff enthielt. Ständige Innovationen, die Einhaltung aktueller Regeln bei Technik und Sicherheit und die kontinuierliche Fortbildung sind selbstverständlicher Bestandteil bei Arbeiten an Gashochdruckleitungen. Sicherheit hat bei allen Leitungen oberste Priorität. Das gilt für den Bau, Wartung und Instandhaltung sowie den Betrieb gleichermaßen.

Dem Umweltschutz wird bei allen Phasen der Errichtung höchste Bedeutung zugemessen. So werden zum Beispiel sensible Schutzgebiete, wie Fauna-Flora-Habitate, Natura 2000 Gebiete oder Wasserschutzgebiete möglichst gemieden. Schon bei der Planung der Baumaßnahmen wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der bei den Arbeiten Berücksichtigung findet.

Um die Eingriffe in Flora und Fauna zu minimieren, werden Rodungsarbeiten grundsätzlich nur außerhalb der Wachstums- oder Brutzeiten durchgeführt. Sie erfolgen entsprechend zwischen Oktober und Ende Februar. Bei Bedarf erfolgt eine Umsiedlung besonders schützenswerter Tierarten wie beispielsweise Ameisen oder Eidechsen. Alle Maßnahmen erfolgen nur nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Außerdem wird der wertvolle Mutterboden gesichert, gelagert und nach Abschluss der Maßnahmen wieder aufgetragen. Während der gesamten Maßnahmen erfolgt eine ökologische Baubegleitung. Sie stellt siche, dass die natur- und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten und Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten werden.

Beim Neubau von Leitungen können gerodete Bäume durch Ausgleichspflanzungen ersetzt werden. Die Ausgleichspflanzungen erfolgen nach Vorgabe der zuständigen Behörde. Nicht immer kann die Wiederaufforstung an Ort und Stelle erfolgen. Bei der Wiederbegrünung von Wiesen und Waldrandstreifen verwendet die Creos in der Regel zertifiziertes, regionales Saatgut.

Der wichtigste Schutz für die Bürger/innen liegt darin, die Leitung selbst zu schützen. Wo gewohnt wird, ist Bewegung: mehr Verkehr, mehr Baustellen, mehr unvorhersehbare Gefahren für die Leitung. Dies ist der Grund, warum eine Leitungstrasse möglichst nicht in bewohntem Gebiet verläuft, sondern außerhalb der sogenannten Bebauung.

Darüber hinaus werden beim Leitungsbau die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur berücksichtigt. Eine unterirdisch verlegte Wasserstoffleitung, die in 1,2 bis 1,5 Meter Tiefe liegt, ist in sich sicher und hat für Menschen keinerlei Auswirkungen: Sie macht keinen Lärm, sie ist nicht sichtbar, es gibt keine elektromagnetischen Felder, Strahlungs- oder Gas-Emissionen.

Das Sicherheitskonzept des DVGW-Regelwerks setzt an der Gasleitung selbst an, indem es Regeln vorsieht, die eine hohe technische Sicherheitsausstattung der Leitung selbst gewährleisten und die Leitung vor Einwirkungen Dritter wirksam schützen. 

Für eine Wasserstoff-Explosion müssten mehrere Dinge zusammenkommen: In unmittelbarer Nähe von ausströmendem Wasserstoff muss eine Zündquelle vorhanden sein. Nur dann kann Wasserstoff überhaupt entzündet werden. Dass es dabei zu einer Explosion kommt, ist extrem unwahrscheinlich und nur möglich, wenn Wasserstoff mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet und als solches sammelt. Auch dies ist extrem unwahrscheinlich, da Wasserstoff aufgrund seiner Leichtigkeit sofort in die Atmosphäre verdünnt wird. Wenn Wasserstoff brennt, ist die Wärmestrahlung um ein Vielfaches niedriger, als dies beispielsweise bei Erdgas der Fall ist. Über ein mögliches Schadensausmaß kann keine allgemein gültige Aussage getroffen werden.

Die Trasse, die derzeit geplant wird, wird mit Abstand entlang der Ortslage verlaufen und nicht durch Wohngebiete führen. Verkehrstechnische Störungen während der Bauphase können auftreten. Nach dem Leitungsbau ist ein sogenannter Schutzstreifen mit einer Breite von zehn Metern zu beachten, in dem Nutzungsbeschränkungen bestehen. Dies dient ebenfalls der Sicherheit und dem direkten Schutz der Leitung. Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen bleibt weiterhin möglich.

Grundstückseigentümer, deren Grundstücke für die Trassenführung genutzt werden, erhalten eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung, die auch Flur- und Aufwuchsschäden umfasst, berechnet sich danach, in welchem Umfang das Grundstück beansprucht wird (zum Beispiel die Größe des Schutzstreifens) und welchen Wert das betroffene Grundstück mit einer Dienstbarkeit im Gegensatz zu demselben Grundstück ohne Dienstbarkeit hat. Für die Berechnung dieser Wertminderung werden die Bodenwerte aus den Bodenrichtwertkarten des Saarlandes bzw. den Entschädigungsrichtlinien der Landwirtschaftskammer zugrunde gelegt.

Details dazu sind auf der Creos-Webseite unter den häufig gestellten Fragen zu Dienstbarkeiten und Entschädigungen zu finden.

Aus geologischer Sicht ist der Oberlimberg kein besonderer Hang. In dem Bereich, in dem die Leitung verlegt werden soll, handelt es sich ausschließlich um Erosionserscheinungen, die als flächiges Phänomen nur oberflächennah auftreten oder in Form von Erosionsrinnen, die Lockergesteinsschichten betreffen. Diesen Phänomenen wird durch geeignete Sicherungsmaßnahmen Rechnung getragen. Dadurch werden solche Erosionen im Leitungsbereich zukünftig unterbunden. Die auftretenden Abtragungen stellen für eine Wasserstoffleitung keine Gefahr dar.

Erosionsprozesse sind von echten Hangrutschen zu unterscheiden. In der öffentlichen Wahrnehmung werden die beiden Begriffe oftmals bedeutungsgleich verwendet. Hangrutsche aufgrund von geologischen Prozessen, die auch die tieferen Schichten erreichen, sind in dem betreffenden Hangabschnitt nicht festgestellt worden. Leitungen werden nicht in Bereichen gebaut, bei denen die Gefahr eines Hangrutsches besteht. Dies ist auch am Oberlimberg so. In dem Bereich parallel zur L170 wird die Leitung sicher am Fuße des Hangs verlegt.

Erste Rodungsarbeiten finden im Februar 2026 statt. Die eigentlichen Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich Im Sommer 2026 und sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Während der gesamten Bauphasen kann es zu verkehrstechnischen Störungen und Beeinträchtigungen auf Wegeabschnitten kommen. Auch vermehrter Lärm oder eine stärkere Verschmutzung von Straßen kann nicht ausgeschlossen werden.

Aktuelles zu mosaHYc

Februar 2026: Rodungsarbeiten im Bereich Oberlimberg

Insbesondere im Wald im Bereich Oberlimberg wurden Rodungsarbeiten durchgeführt. 
Eine Rodung ist aufgrund des Umwelt- und Naturschutzes nur im Winterhalbjahr erlaubt, damit Vögel und Wildtiere während der Brut- und Setzzeit weitgehend ungestört bleiben.

Die eigentlichen Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich im Spätsommer 2026. 

 

Die gesamte Chronologie des Projekts finden Sie hier.

 

Zeitplan für den Neubau der Leitung Leidingen - Dillingen

Trassenkorridor im Raum Leidingen - Dillingen

Letztes Update: 27.02.2026