2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Erdgas wird Stück um Stück von grünen Gasen wie zum Beispiel Biogas oder Wasserstoff ersetzt werden. Das geschieht aber nicht von heute auf morgen. Wir sichern die Versorgung zu jedem Zeitpunkt auf dem Weg dieser Transformation. Entsprechend investieren wir in ein Leitungsnetz für gasförmige Moleküle, das heute fossiles Erdgas und später grüne Gase transportieren wird. Dazu gehören der Austausch, Neubau und die Außerbetriebnahme von Leitungen und die regelmäßige Wartung und Instandhaltung unserer Netze.
Kontinuierliche Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Gas- und Stromnetze
Die kontinuierliche Umstrukturierung, Instandhaltung und Weiterentwicklung unserer Strom- und Gasnetze ermöglichen eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, umweltverträgliche und langfristig leistungsfähige Versorgung mit Gas und Strom. So gewährleisten wir die Versorgungssicherheit auf dem gesamten Weg der Transformation. Heute zum Beispiel mit Kohlestrom und Erdgas, die zukünftig Stück um Stück durch grünen Strom, grüne Gase und Wasserstoff ersetzt werden. Denn neue Leitungen werden so errichtet, dass sie grundsätzlich auch für den Transport von klimaneutralen Gasen geeignet sind. Dazu zählen zum Beispiel wasserstoffhaltige Gase, Biomethan und synthethisches Methan.
Mehrjährige Großprojekte
2024 bis 2028: Gasleitung Kindsbach - Kaiserslautern Ost
Zwischen Kindsbach und Kaiserslautern Ost führt die Creos Deutschland in den nächsten Jahren umfangreiche Umstrukturierungen ihres Gasnetzes durch. Die gesamten Baumaßnahmen finden in mehreren Bauabschnitten statt und ziehen sich im Westen von Kindsbach und Hohenecken entlang des Betzenbergs bis zur Entersweilerstraße im Osten von Kaiserslautern. Die Gesamtlänge beträgt rund 13 Kilometer. Sämtliche Arbeiten werden voraussichtlich in 2028 abgeschlossen sein.
Derzeit finden keine Maßnahmen statt.
2026 bis 2028: Wasserstoffleitung Leidingen - Dillingen
Wir setzen uns für ein Wasserstoff-Inselnetz ein, welches das Saarland, die Region Grand Est in Frankreich und Luxemburg mit Wasserstoff versorgen kann: Im Projekt „mosaHYc“ (Moselle-Saar-Hydrogen-Conversion) wollen wir gemeinsam mit dem französischen Netzbetreiber naTran eine bestehende Gasinfrastruktur nutzen, um ein grenzüberschreitendes Hochdrucknetz für die Verteilung von Wasserstoff aufzubauen. Wesentlicher Ankerkunde ist zu Beginn die Dillinger Hütte, die ihre Stahlproduktion Schritt für Schritt auf Wasserstoff umstellen wird. Wesentlicher Leitungsbau ist eine Leitung von Leidingen nach Dillingen.
Für die Umsetzung des Projektes wurde im Dezember 2021 die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH als 100-prozentige Tochter der Creos Deutschland GmbH gegründet. Im Juli 2024 hat die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH für das Projekt mosaHYc den Förderbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten. Darin wird ihr eine Förderung von 44 Millionen Euro zugesprochen. Rund 31 Millionen davon fließen aus Mitteln des Bundes, den übrigen Anteil übernimmt das Saarland.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Projektseite.
Fragen und Antworten zu Baumaßnahmen
Wir messen dem Umweltschutz bei allen Phasen des Baus höchste Bedeutung zu. Schon bei der Planung der Baumaßnahmen wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der bei den Arbeiten Berücksichtigung findet. Bei Raumordungs- und Planfeststellungverfahren sind Umweltverträglichkeitsvorprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen fester Bestandteil der Verfahren. Um die Eingriffe in Flora und Fauna zu minimieren, werden Rodungsarbeiten nur außerhalb der Wachstums- oder Brutzeiten durchgeführt. Sie erfolgen entsprechend zwischen Oktober und Ende Februar. Bei Bedarf erfolgt eine Umsiedlung besonders schützenswerter Tierarten wie beispielsweise Ameisen oder Eidechsen. Alle Maßnahmen erfolgen nur nach Genehmigung durch die verantwortlichen Behörden. Außerdem wird der wertvolle Mutterboden gesichert, gelagert und nach Abschluss der Maßnahmen wieder aufgetragen.
Beim Neubau von Leitungen können gerodete Bäume durch Ausgleichspflanzungen ersetzt werden. Die Ausgleichspflanzungen erfolgen nach Vorgabe der zuständigen Behörde. Nicht immer kann die Wiederaufforstung an Ort und Stelle erfolgen. Bei der Wiederbegrünung von Wiesen und Waldrandstreifen verwenden wir in der Regel zertifiziertes, regionales Saatgut.
Die Wiederherstellung von Wegen ist fester Bestandteil jeder Baumaßnahme. Sie werden nach den Arbeiten in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Nicht selten sind die Wege nach den Arbeiten in einem besseren Zustand als vorher. Abseits der Wege vorhandener wertvoller Mutterboden wird wiederverwendet.
Jede Leitung ist durch gelbe Schilderpfähle markiert. Je nach Leitungsdurchmesser muss für jede Leitung entlang ihrer Verlaufsachse ein sogenannter Schutzstreifen mit einer Breite von vier bis zehn Metern freigehalten werden. Dadurch wird ein Schaden durch Bewuchs verhindert und mögliche Reparaturen können schnellstmöglich durchgeführt werden. Die Breite des Schutzstreifens richtet sich nach dem Leitungsdurchmesser: Je größer der Durchmesser, desto breiter ist der Schutzstreifen.
In der Regel kann der Boden nach der Leitungsverlegung wie vorher genutzt werden. Üblicherweise werden Gashochdruckleitungen tiefer als einen Meter unter der Erde verlegt.
Bei den Arbeiten kann es zu Sperrungen von Wegen und Straßen kommen. Sperrungen können punktuell, für wenige Tage, als Wanderbaustelle oder auch für eine längere Zeit eingerichtet sein. Notwendige Umleitungen werden in enger Abstimmung mit den Behörden vor Ort vorgenommen und gekennzeichnet. Auch durch ein verstärktes Verkehrsaufkommen durch Baufahrzeuge und durch zeitlich begrenzt eingerichtete Lagerplätze und Arbeitsstreifen können sich Anwohner durch Schmutz, Lärm oder Sperrungen beeinträchtigt fühlen.
Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Dauer der Bauphase kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe des Vorhabens, örtlicher Gegebenheiten, Wetter und behördlicher Genehmigungen.
Die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas ist unsere Aufgabe und im Energiewirtschaftsgesetz beschrieben. Allgemeine Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden.
Entstehende Flur- und Aufwuchsschäden werden beim Neubau von Leitungen entschädigt. Die Entschädigung richtet sich nach den Entschädigungsrichtlinien der Landwirtschaftskammern zur Zeit der Schädigung. Außerdem werden die Grundstücksoberflächen nach Abschluss der Arbeiten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.
Sämtliche Maßnahmen werden eng mit den entsprechenden Behörden nach den gesetzlichen Vorgaben abgestimmt.
Die Gasversorgung ist zu jeder Zeit sichergestellt.
Sie können Ihre Fragen per E-Mail an info@creos-net.de senden.