Messstellenbetreiber

Auf Wunsch eines Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers durch einen Dritten durchgeführt werden. Dann ist nach § 9 Abs. 1 Ziffer 3 MsbG ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber abzuschließen.

Der Messtellenbetreiberrahmenvertrag ("MSB-RV") wurde durch die Festlegung BK7-17-026 festgelegt und wird im Folgenden mit den Mindestanforderungen des Netzbetreibers an Mess- und Steuereinrichtungen nach § 8 Abs. 2 MsbG i.V.m. 11 MSB-RV zur Verfügung gestellt. Der Abschluss des Vertrages ist in Textform per E-Mail an netzzugangsmanagement@~@creos-net.de unter Bezugnahme auf die betroffene Messstelle möglich. Der Antragende hat den festgelegten Standardvertrag als Anlage zu übersenden.