Messstellenbetreiber
- Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers über dem Umfang der Verpflichtungen aus § 29 MsbG
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
- Messstellenrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Lieferant nach § 9 Abs.1 Nr.2 MsbG
- Entgelte für den Messstellenbetrieb von mod. Messeinrichtungen und intellig. Messsystemen - Gültig ab: 01.01.2024