Transportkunden
Das Netzzugangsmodell basiert auf den Regelungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen ("KoV") in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige Fassung der KoV ist unter https://www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas/ zu finden. Als Verteilernetzbetreiber mit entry / exit -System kommen die Anlage 2 der KoV ("Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag") sowie für die Einspeisung von Biogas die Anlage 7 ("Einspeisevertrag Biogas") zur Anwendung.
Netzzugangsanfragen für Transportkunden
Verbindliche Anfragen zur Buchung von Kapazitäten können Sie über unser Partnerportal abgeben. Dort finden Sie auch Bedienungsanleitungen für die Registrierung, Buchung und weitere Funktionen.
Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses der angefragten Kapazität gelten die Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag sowie die ergänzenden Geschäftsbedingungen für Transportkunden.
- Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag für Transportkunden - gültig ab 01.10.2022
- Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag für Transportkunden - gültig bis 30.09.2022
- Anlage 1 - Wortlaut § 18 NDAV
- Anlage 2 - Ergänzende Geschäftsbedingungen für Transportkunden - gültig ab 01.01.2020
Die Creos Deutschland GmbH ist nicht mehr als Wiederverkäufer von Erdgas tätig, wie sie der folgenden Bescheinigung entnehmen können.
Einspeisemöglichkeiten
Im Netzgebiet der Creos Deutschland GmbH bestehen folgende Möglichkeiten zur Einspeisung:
- Frankenthal Erdgasspeicher: Es gelten die Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag. Die Abgabe einer Kapazitätsanfrage erfolgt über unser Partnerportal.
- Einspeisung an Biogasanlagen: Es gilt der Einspeisevertrag Biogas, der in Schriftform abgeschlossen wird.