Grundversorger
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Letztverbraucher, deren Abnahmestellen ohne eigenes Verschulden zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Lieferant wären, fallen automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung.
Damit wird sichergestellt, dass diese Anschlüsse weiterhin versorgt werden und über den jeweiligen Grundversorgertarif abgerechnet werden können.
Grundversorger im Netzgebiet der Creos Deutschland GmbH ist die STEAG GmbH.