Grundversorger
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Letztverbraucher, deren Abnahmestellen ohne eigenes Verschulden zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Lieferant wären, werden vom Netzbetreiber der Grund- und Ersatzversorgung zugeordnet.
Damit wird sichergestellt, dass diese Anschlüsse weiterhin versorgt werden und über den jeweiligen Grundversorgertarif abgerechnet werden können.
Grundversorger im Netzgebiet der Creos Deutschland GmbH ist die Steag Power GmbH.