Grundversorger

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Letztverbraucher, deren Abnahmestellen ohne eigenes Verschulden zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Lieferant wären, fallen automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung.

Damit wird sichergestellt, dass diese Anschlüsse weiterhin versorgt werden und über den jeweiligen Grundversorgertarif abgerechnet werden können.

Grundversorger im Netzgebiet der Creos Deutschland GmbH ist die STEAG GmbH.