Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen für das Kalenderjahr 2022

Privilegierte Letztverbraucher, die begrenzte Netzumlagen in Anspruch nehmen möchten, sind gesetzlich zur Meldung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber verpflichtet. Mit dem beigefügten Meldeformular möchten wir Sie bei dieser wichtigen Meldung bzgl. der § 19 StromNEV-Umlage unterstützen.

Um die Privilegierung in Anspruch nehmen zu können, müssen bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogene und selbstverbrauchte Strommengen an uns, als zuständigen Netzbetreiber, gemeldet werden. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an team-edm@~@creos-net.de.

Für die KWK- und Offshore-Netzumlage (vormals noch „Offshore-Haftungsumlage“) gibt es die Pflicht zur Meldung selbstverbrauchter Strommengen gegenüber dem Verteilnetzbetreiber gegenüber nicht mehr.