Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen für das Kalenderjahr 2023

Privilegierte Letztverbraucher, die eine begrenzte § 19 StromNEV-Umlage in Anspruch nehmen möchten, sind gesetzlich zur Meldung selbstverbrauchter Strommengen bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber verpflichtet.

Mit dem beigefügten Meldeformular möchten wir Sie bei dieser wichtigen Meldung unterstützen.

Um die Privilegierung in Anspruch nehmen zu können, senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail an team-edm@~@creos-net.de.

Für die KWK- und Offshore-Netzumlage (vormals noch „Offshore-Haftungsumlage“) gibt es die Pflicht zur Meldung selbstverbrauchter Strommengen gegenüber dem Verteilnetzbetreiber gegenüber nicht mehr.